Ja. Die Beauftragung und Bestellung als DSB richtet sich nach Art. 37 DS-GVO und ist möglich. Gerne erbringen wir diese Leistung für Sie als externe Datenschutzbeauftrage/r.
Ja. Die Beauftragung als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach RAB 30 richtet sich nach § 3 Baustellenverordnung (BaustellV) und ist möglich. Gerne erbringen wir diese Leistung für Sie als externe/r Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator/in.
Ja. Die Beauftragung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit richtet sich nach § 2 der UVV "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) und ist möglich. Gerne erbringen wir diese Leistung für Sie als externe/r Fasi. Für bestimmte Regionen unserer bundesweiten Aktivitäten bestehen derzeit ressourcenbedingte Einschränkungen.
Selbstverständlich. Wir erbringen zu allen Themen des Arbeits- und Datenschutzmanagements Beratungs- und Moderationsleistungen ohne dafür als "Fasi" oder "DSB" bestellt zu sein. Ebenso gerne kooperieren wir mit intern oder extern bestellten Beauftragten aus u.g. Fachgebieten.
Sie stehen bei uns im Mittelpunkt. Jederzeit. Darum reagieren wir entsprechend kurzfristig:
Im Fall von akuten Hilfebedarfen können wir in weniger als einem Tag bundesweit bzw. im Bereich D/A/CH vor Ort sein. Unter der kostenfreien Servicenummer stehen wir Ihnen Montags bis Freitags zur Verfügung. Im Fall von vertraglich vereinbarten Betreuungsverhältnissen als Fasi oder DSB erhalten Sie weitere Kontaktdaten für eine Verfügbarkeit 7/24 beispielsweise im Fall von Arbeitsunfällen oder Datenschutzpannen.